KFZ Steuer

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... komplizierter geht es kaum!

KFZ SteuerSie müssen nicht zu den Genies in Sachen Finanzplanung gehören, um zu wissen: Mit der Anschaffung eines Fahrzeugs ist es nicht getan. Vielmehr sind es die laufenden Kosten, die Sie bei der generellen Entscheidung für ein Auto und der speziellen Wahl eines Modells einbeziehen müssen. Neben den Ausgaben für die Versicherung, Instandhaltung und dem Benzinverbrauch spielt die KFZ Steuer eine Rolle. Insbesondere die letzten beiden Faktoren sind inzwischen enger miteinander verwoben als Sie es im Definitionswirrwarr der Finanzbehörden erblicken.

Beinahe so alt wie das erste Automobil

Schon 1899 kamen die führenden Herrschaften der Region Hessen-Darmstadt auf den grandiosen Gedanken, Automobilbesitzer zur Kasse zu bitten. Allerdings handelte sich sich dabei um eine Steuer, die den Besitz von Luxusgütern im Visier hatte. Nach einer kurzen Verschnaufpause wurde die KFZ Steuer in neuer Form 1935 eingeführt. Mit Gründung der Bundesrepublik wurde die Abgabe für motorisierte Gefährte in der neuen Gesetzgebung verankert. Angesichts des technologischen Fortschritts und des ökologischen Umdenkens wundert es nicht, dass stetige Steuerreformen für Veränderungen und Erweiterungen der Besteuerungsgrundlagen sorgten. Das Resultat war ein komplexes Verfahren bei der Errechnung, das für ältere Fahrzeuge noch immer gilt. Erfrischend übersichtlich ist hingegen die Neuregelung, die 2009 verabschiedet wurde.

Zwei verschiedene Konzepte

Damit ist der Knackpunkt bereits im Visier: Autos, die vor der umfassenden Reform von 2009 erstmalig zugelassen wurden, werden noch nach dem alten Regelwerk für die KFZ Steuer eingestuft. Für neuere Fahrzeuge gilt hingegen das neue Konzept, dass übrigens seitdem nicht mehr Sache der Länder, sondern des Bundes ist. Bevor Sie die Steuerhöhe eines Kraftfahrzeugs einstufen können, müssen Sie also einen Blick in die Fahrzeugpapiere werfen. Natürlich erübrigt sich dies, wenn ein Neuwagen auf der Wunschliste steht.

Das alte Wirrwarr aus drei Säulen

Als die KFZ Steuer wieder eingeführt wurde, entschieden sich die Verantwortlichen zuerst für eine Orientierung am Hubraum bei Autos und Motorrädern. Diese Idee ergab sich daraus, dass das Wunschkriterium der Höchstleistung damals noch nicht präzisiert werden konnte. Entsprechend erfolgte eine Berechnung über Umwege, die Sie gewiss nicht näher kennenlernen möchten. Zu diesem Faktor gesellt sich die Art des Motors, also Diesel oder Benzin, hinzu. Später wurde dies nochmals durch die Abgasnorm ergänzt. Daraus ergeben sich quasi drei Säulen, die zusammen die Steuerausgaben für das ältere Fahrzeug bilden. Wenn Sie sich im Detail für die Berechnungswege und Zuschläge interessieren, finden sich im Netz dazu umfangreiche Schriften. Da es sich aber um ein gesetzliches Auslaufmodell handelt, können Sie sich die Zeit auch für spannendere Fragen rund ums Auto investieren.

Moderne Schlichtheit bei der Steuer

Die neuen Regelungen seit 2009 lassen sich quasi auf einem Bierdeckel notieren. Es hat Seltenheitswert, dass sich Steuergrundlagen derart übersichtlich gestalten. Im ersten Schritt wird die Hubraumsteuer für einen Benziner oder Diesel pro angefangene 100 cm³ ermittelt. Dabei liegt der Preis für die zweite Motorvariante deutlich höher. Anschließend wird eine so genannte Kohlendioxid-Steuer hinzuaddiert. Bis zu einem bestimmten Wert, der als umweltfreundlich eingestuft wird, bleiben Sie von weiteren Aufschlägen verschont. Derzeit liegt die Grenze bei 110g Kohlendioxid pro Kilometer, was aber schon 2014 nach unten korrigiert wird. Jedes weitere Gramm des umweltschädlichen Stoffes erhöht die Summe der KFZ Steuer, die Sie zahlen müssen. Als wachsamer Leser ahnen Sie schon, dass es letztlich auf den Benzinverbrauchs ankommt, wenn Sie die Steuerlast eines Fahrzeugs kalkulieren möchten. Leider findet sich dieses Detail nicht unter den vielen Kürzeln in den Fahrzeugpapieren.

Nutzen Sie kostenlose Onlinerechner!

Selbstverständlich handelt es sich nicht um eine außerordentlich schwierige Rechenaufgabe, sobald sie die Verbrauchswerte eines Wagens kennen. Bevor Sie sich jedoch in Recherchen vertiefen, gehen Sie den einfachen Weg. Auf vielen Serviceseiten im Internet finden Sie Rechner für die Prognose der KFZ Steuer. Diese praktischen Helfer müssen Sie lediglich mit den Daten zum Fahrzeug füttern. Meist reicht die Eingabe des Herstellers und Modells aus. Eventuell ergänzen Sie noch das Baujahr oder das Jahr der ersten Zulassung. Innerhalb von Sekunden haben Sie verlässliche Daten vor Augen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Ganz nebenbei entscheidet das Tool, welches Steuerkonzept zum Zuge kommt. Warum sollten Sie es sich kompliziert machen, wenn es auch einfach geht?

Intensives Vergleichen der Nebenkosten

Verwenden Sie die eingesparte Zeit lieber dafür, die laufenden Kosten verschiedener Modelle und Jahrgänge zu vergleichen. Bei Schnäppchen mit Scheckheftpflege ist der Haken oft an diesem Punkt zu finden. Gestalten sich die Ausgaben für die Benzinschleuder ausgesprochen hoch, relativiert sich der anfängliche Geiz innerhalb von Monaten. Lassen Sie sich also nicht verwirren und treffen zukunftsweisende Entscheidungen beim Autokauf. Übrigens machen sich viele Fachzeitschriften regelmäßig die Mühe, die aktuell günstigsten Modelle in Sachen KFZ Steuer, Versicherung und weiteren Unterhaltskosten in Top-10-Listen zusammenzustellen. Warum sehen Sie sich nicht erst einmal bei diesen Spar-Favoriten um? Vielleicht schließen Sie ja einen der günstigen Flitzer ins Herz und suchen gezielt danach beim Autohändler oder auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Zusätzliche Feinheiten für spezielle Fälle

Generell müssen Sie die KFZ Steuer jährlich im Voraus zahlen. Davon dürfen Sie abweichen, wenn die Summe rund 500 Euro übersteigt. In diesem Fall kommt auch einen halbjährliche Zahlweise in Frage. Allerdings müssen Sie für die Ratenzahlung einen prozentualen Aufschlag akzeptieren. 

Wenn Sie eine körperliche Behinderung nachweisen können, wirkt sich dies ab einem gewissen Grad kostensenkend auf die Steuerlast aus. Es kann sogar sein, dass Sie komplett von der Abgabe befreit werden. 

Nicht nur ein konkretes Fahrzeug kann der Steuerpflicht unterliegen. Auch für spezifische Kennzeichen werden Sie zur Kasse gebeten. Dies betrifft zum Beispiel ein rotes Nummernschild, dass für die wechselnde Verwendung ausgegeben wird. 

Die KFZ Steuer wird fällig, sobald Sie ein Auto auf Ihren Namen bei der Zulassungsstelle anmelden. Diese Pflicht bleibt bestehen, bis eine ordentliche Abmeldung erfolgt ist. Behalten Sie dies beim Verkauf oder den Diebstahl eines Fahrzeugs im Auge. Der legale Besitzerwechsel sollte den zuständigen Behörden umgehend mitgeteilt werden. Ansonsten bleiben Sie weiterhin für die Steuern verantwortlich. Ebenso sollten Sie die dokumentierten Infos über den räuberischen Verlust sofort weitergeben. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie die Steuer für das verschwundene Hab und Gut nicht weiterzahlen müssen. Zudem bekommen Sie nach einer gewissen Frist die Steuerzahlung anteilig erlassen oder zurückerstattet. 

Übrigens wird die Steuer auch dann erhoben, wenn Sie es wagen sollten, ohne ordentliche Zulassung durch die Gegend zu fahren. Dass Sie bei der widerrechtlichen Nutzung mit zusätzlichen Aufschlägen bedacht werden, die zumindest den Verwaltungsaufwand decken, ist plausibel.

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