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Triplefin blenny; swallower long-whiskered catfish North Pacific daggertooth antenna codlet tidewater goby. Yellowtail snapper dwarf loach sea devil banjo catfish Black scalyfin basslet dhufish, "saber-toothed blenny white croaker yellow-edged moray prickleback." Roanoke bass lemon sole longfin smelt golden dojo, trevally pearl danio. Pacific lamprey cobbler sole Bigscale pomfret lionfish man-of-war fish. European minnow ribbonfish houndshark. Buri butterfly ray warty angler cepalin Asiatic glassfish turbot; Kafue pike. Sixgill ray yellowfin tuna Molly Miller steelhead cuckoo wrasse cuchia smelt cobia steelhead longnose lancetfish popeye catafula! Flier, southern hake, mustard eel tidewater goby, Hammerjaw sailfin silverside rudd longjaw mudsucker. Cherry salmon coley sea lamprey. Springfish peamouth three spot gourami yellowfin surgeonfish mud cat alooh Alaska blackfish.
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Musterfahrschüler

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Musterfahrschüler
Klassen
B
bis 3,5 t zG
B96
Anhänger über 750 kg
BE
Anhänger bis 3.500 kg
AM
bis 45 km/h | 50 ccm
A1
bis 125 ccm | 11 kW
A2
bis 35 KW | max. 0,2 kW/kg
A
über 45 km/h | 50 ccm
C
> 3,5 t zG Anhänger ≤ 750 kg zG
CE
> 3,5 t zG Anhänger > 750 kg zG
D
> 8 Sitzplätze Anhänger ≤ 750 kg zG
LEISTUNGEN
Ferienkurse & Intensivkurse
Fahreignungsseminar zum Punkteabbau (FES)
Auffrischungsseminar / - stunden
Gabelstaplerführerschein
Begleitetes Fahren (BF 17)
(Beschleunigte) Grundqualifikation Berufskraftfahrer (nach BKrFQG)
(Beschleunigte) Grundqualifikation Berufskraftfahrer (nach BKrFQG)
Weiterbildung - Ladungssicherung
Führerscheinfinanzierung
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
ECO-Training / Energiespar-Seminar
Fahrsicherheitstraining
Sonstige Leistungen Einzelunterricht auf Anfrage
EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung (nach BKrFQG)
Team

Sandra Mustermann

Verwaltung

Max bildet in den Klassen A, A1, B, BE und B96 aus und ist seit 2015 bei uns Als Fahrlehrer tätig

Max Mustermann

Fahrlehrer

Max bildet in den Klassen A, A1, B, BE und B96 aus und ist seit 2015 bei uns Als Fahrlehrer tätig

Stefanie Mustermann

Fahrlehrer

Max bildet in den Klassen A, A1, B, BE und B96 aus und ist seit 2015 bei uns Als Fahrlehrer tätig

Manuel Mustermann

Fahrlehrer

Max bildet in den Klassen A, A1, B, BE und B96 aus und ist seit 2015 bei uns Als Fahrlehrer tätig

Musterstraße 1, 80331 München
Preise
Preise für:
Grundbetrag
99,00 €
Fahrstunde: Normale Übungsfahrt
45,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
Fahrstunde: Normale Übungsfahrt
45,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Grundbetrag
229,00 €
Reduzierter Grundbetrag
0,00 €
Fahrstunde: Normale Übungsfahrt
49,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
58,00 €
Sonderfahrt: Autobahnfahrt
58,00 €
Sonderfahrt: Nachtfahrt
58,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
39,90 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
TÜV/DEKRA - Theorie Prüfung
20,83 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
112,81 €
Lernmaterialien
0,00 €
Externe Kosten: Erste Hilfe Kurs
0,00 €
Externe Kosten: Sehtest
0,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Grundbetrag
99,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
Fahrstunde: Normale Übungsfahrt
45,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Grundbetrag
229,00 €
Reduzierter Grundbetrag
0,00 €
Fahrstunde: Normale Übungsfahrt
49,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
58,00 €
Sonderfahrt: Autobahnfahrt
58,00 €
Sonderfahrt: Nachtfahrt
58,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
39,90 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
TÜV/DEKRA - Theorie Prüfung
20,83 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
112,81 €
Lernmaterialien
0,00 €
Externe Kosten: Erste Hilfe Kurs
0,00 €
Externe Kosten: Sehtest
0,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
TÜV/DEKRA - Theorie Prüfung
20,83 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
112,81 €
Lernmaterialien
0,00 €
Externe Kosten: Erste Hilfe Kurs
0,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
Fahrstunde: Normale Übungsfahrt
45,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
50,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
87,91 €
Grundbetrag
229,00 €
Reduzierter Grundbetrag
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Fahrstunde: Normale Übungsfahrt
49,00 €
Sonderfahrt: Überlandfahrt
58,00 €
Sonderfahrt: Autobahnfahrt
58,00 €
Sonderfahrt: Nachtfahrt
58,00 €
Vorstellung zur theoretischen Prüfung
39,90 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung
149,00 €
TÜV/DEKRA - Theorie Prüfung
20,83 €
TÜV/DEKRA – Praxis Prüfung
112,81 €
Lernmaterialien
0,00 €
Externe Kosten: Erste Hilfe Kurs
0,00 €
Externe Kosten: Sehtest
0,00 €
Termine

ECO

bis
22.01.15
28.01.15

Ferienkurs

bis
22.01.15
28.01.15

LSM - Kurs

bis
22.01.15
28.01.15

Aufbauseminar

bis
22.01.15
28.01.15
Partner
Fahrzeuge
Mercedes
C-Klasse

Führerscheinklassen:
B, BE, B96

Schaltgetriebe
Erstzulassung 2015
170 PS


Das ist das Auto vom Chef
Mercedes
C-Klasse

Führerscheinklassen:
B, BE, B96

Schaltgetriebe
Erstzulassung 2015
170 PS


Das ist das Auto vom Chef
Personal

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Ausbildung / Prüfung

Führerschein mit 17


Ablauf

pb 16 ½ Jahren Anmeldung und Führerscheinausbildung inkl. aller Prüfungen wie bisher, nur ein Jahr früher!

Ablauf

pb 16 ½ Jahren Anmeldung und Führerscheinausbildung inkl. aller Prüfungen wie bisher, nur ein Jahr früher!

Benötigt werden:

  • Fahrschulanmeldung
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
  • Personalausweis oder Pass des Antragstellers
  • Ein aktuelles Passfoto
  • Antrag auf Teilnahme am Modell "Begleitendes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/Eltern.
  • Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.
  • Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.

Downloads (PDF-Datei):

Antrag begleitetes Fahren

Am 17. Geburtstag

Nach bestandener Fahrprüfung bekommst du eine Prüfbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren zu dürfen.

vom 17. bis 18. Lebensjahr fahren, fahren, erfahre

  • nur innerhalb Deutschlands (auch nicht in EU Ländern)
  • für den Fahranfänger liegt die Promillegrenze bei 0,0‰
  • für die Begleitperson gilt eine Promillegrenze von 0,5‰

nach dem 18. Geburtstag Fahrerlaubnis beantragen

NICHT ohne Begleitperson fahren, ERST den EU-Führerschein beantragen und erst wenn dieser ausgehändigt wurde, dann darf ohne Begleiter gefahren werden.
Achtung
Die Prüfbescheinigung ist nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig!!

Rahmenbedingungen und Infos

Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zu Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren!

Da es sich um einen Modellversuch handelt, müssen sich die Jugendlichen und auch die jeweilige Begleitperson damit einverstanden erklären, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung des Modellversuchs erfasst und an die auswertende Stelle übermittelt werden können.

Infos für den Begleiter:

Die Begleitperson(en) müssen:
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • Klasse B seit mind. 5 Jahren besitzen
  • dürfen max. 1 Punkte in Flensburg haben

Gebühren

Folgende Kosten fallen beim Strassenverkehrsamt Rhein-Erft-Kreis an: 43,40 Euro für den Führerschein auf Probe, zusätzlich pro Begleitperson 13,30 Euro und 12,54 Euro für die Prüfbescheinigung.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 48 a Fahrerlaubnisverordnung

Infos für den Fahrer

Fahre nie ohne Begleitperson. Fahre nur, wenn du fit bist , niemals unter Alkohol oder Drogeneinfluss oder wenn du übermüdet bist! Halte unbedingt die Auflagen ein, da sonst die Ausnahmegenehmigung wiederrufen und ein Bußgeld fällig wird. Außerdem kann dir die Fahrerlaubnis entzogen werden.

ÜBRIGENS:

Wer noch keine 18 Jahre alt ist und ohne Begleitperson beim Fahren erwischt wird, bezahlt 40 € Bußgeld und bekommt 1 Punkte in Flensburg. Außerdem wird sofort die Fahrerlaubnis entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das nicht mitführen der Prüfbescheinigung wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 € geahndet.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter

Fahrerlaubnisklassen


Klasse B

Kraftfahrzeuge

  • zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg
  • max. 8 Fahrgastplätze

Beschreibung

Kombinationen

  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750 kg
  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Zugfahrzeug der Klasse B

  • in Kombination mit Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt

vorbesitz Klasse

keine

Voraussetzung

Mindestalter 17 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker), Sofortmaßnahmen am Unfallort

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten plus 2x 90 Minuten Zusatzstoff

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 15 - 20 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B

Beschreibung

    in Kombination mit Anhängern oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

vorbesitz Klasse

keine

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker)

Theorieunterricht

kein

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 6 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

3 x Überland
1 x Autobahn
1 x Nachtfahrt

Prüfungen

Theorieprüfung: Nein
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B

Beschreibung

  • in Kombination mit Anhängern
  • mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination zwischen 3500 kg und 4250 kg liegt.

vorbesitz Klasse

keine

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker)

Theorieunterricht

kein
Die Klasse B 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Es wird die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 erweitert. Sie berechtigt dann Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG zu fahren. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Theorieausbildung: 150 Minuten (2,5 Stunden)

Fahrstunden

Praxisausbildung: Praktische Übungen Dauer 210 Minuten (3,5 Stunden)

Fahren im Realverkehr Dauer 60 Minuten (1 Stunde

Es sind keine Prüfungen vorgeschrieben

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

Prüfungen

Theorieprüfung: Nein
Praxisprüfung: Nein

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Mofa

Beschreibung

Mofa bis 25 km/h

vorbesitz Klasse

keine

Voraussetzung

Mindestalter 15 Jahre

Benötigte
Unterlagen

2 Passfotos

Theorieunterricht

6 x 90 Minuten

Fahrstunden

2 x 45 Minuten Fahr- und Übungsstunden

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

Keine

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Nein

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • max. 45 km/h
  • bis 50ccm oder max. 4 kW bei Elektromotoren

Beschreibung

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • max. 45 km/h
  • bis 50ccm oder max. 4 kW bei Elektromotoren

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • max. 45 km/h
  • bis 50 ccm oder max. 4 kW bei Elektromotoren

vorbesitz Klasse

keine

Voraussetzung

Mindestalter 16 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker), Sofortmaßnahmen am Unfallort

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten plus 2 x 90 Minuten Zusatzstoff

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 6 - 10 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

Keine

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Stufenregelung

Stufenregelung bei den Motorradklassen seit 19.01.2013

A1 -----> A2 --------> A

Bei 2 jährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse (A1 auf A2 oder A2 auf A), ist seit dem 19.01.2013 nur noch ein stark reduziertes Verfahren zum Erwerb der Klasse A2 bzw der Klasse A vorgeschrieben.

Es ist in diesen Fällen keine theoretische Ausbildung und keine theoretische Prüfung mehr nötig. Es ist allerdings eine praktische Prüfung zu bestehen.

Für die praktische Ausbildung gibt es ebenfalls keine Vorschriften über gesetzlich geregelte Mindestinhalte. Es wird jedoch nötig sein, die Prüfungsinhalte (Grundfahraufgaben etc.) im Vorfeld der praktischen Prüfung zu üben. Je nach Vorkenntnissen und Erfahrungen sind individuell mehr oder weniger Übungsstunden notwendig, um die Prüfung bestehen zu können.

Die praktische Prüfung umfasst bei der Stufenregelung nur 40 min Prüfungszeit anstelle von 60 min im regulären Erwerb.

Unabhängig von den geänderten Vorschriften über die Ausbildung ist es natürlich nach wie vor notwendig einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A2 bzw A beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen (Kosten i.d.R. 42,60 €), zu dem ein biometrisches Foto, ein Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen und ein Sehtest vorzuweisen sind.

Die Prüfungsgebühren des TÜV für die praktische Prüfung betragen derzeit 75,21 €.

Diese neue Stufenregelung gilt NICHT von A1 auf A oder wenn der Vorbesitz weniger als 2 Jahre beträgt.

Klasse A1

Krafträder auch mit Beiwagen

  • bis 125 ccm
  • mit max. 11 kW
  • max. Leistungsgewicht 0,1 kW/kg

Beschreibung

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • max. 15 kW
  • über 50 ccm oder
  • max. über 45 km/h

vorbesitz Klasse

keine

Voraussetzung

Mindestalter 16 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker), Sofortmaßnahmen am Unfallort

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten plus 4 x 90 Minuten Zusatzstoff

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 6 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse A2

Krafträder auch mit Beiwagen

Beschreibung

  • max. 35 kW
  • max. Leistungsgewicht 0,2 kW/kg

vorbesitz Klasse

keine

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker), Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur bei Ersterwerb)

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten plus 4 x 90 Minuten Zusatzstoff

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 6 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
(bei erwerb des PKW-Führerscheins vor dem 01.04.1980 sind Sie automatisch im Besitz der Klasse A1 und müssen nur 6 Sonderfahrten gefahren werden)

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse A

Krafträder auch mit Beiwagen

  • über 50 ccm oder
  • max. über 45 km/h

Beschreibung

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • max. 15 kW und
  • über 50 ccm oder
  • max. über 45 km/h

vorbesitz Klasse

keine

Voraussetzung

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg/ 20 Jahre bei Stufenzugang

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker), Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur bei Ersterwerb)

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten plus 4x 90 Minuten Zusatzstoff

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 6 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
(bei erwerb des PKW-Führerscheins vor dem 01.04.1980 sind Sie automatisch im Besitz der Klasse A1 und müssen nur 6 Sonderfahrten gefahren werden)

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse C1

Kraftfahrzeuge

Beschreibung

  • über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und
  • max. 8 Fahrgastplätze auch mit Anhänger bis 750 kg

vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt), Augenärztliche Bescheinigung (Augenarzt), Bescheinigung über Teilnahme am großen "Erste-Hilfe-Kurs"

Theorieunterricht

12 x 90 Minuten

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 10 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

3 x Überland
1 x Autobahn
1 x Nachtfahrt

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1

Beschreibung

  • Kobination max. 12 t
  • in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t

vorbesitz Klasse

C1

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt), Augenärztliche Bescheinigung (Augenarzt)

Theorieunterricht

Nein

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 10 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

3 x Überland
1 x Autobahn
1 x Nachtfahrt

Prüfungen

Theorieprüfung: Nein
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse C

Kraftfahrzeuge

Beschreibung

  • über 3,5 t
  • max. 8 Fahrgastplätze auch mit Anhänger bis 750 kg

vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt), Augenärztliche Bescheinigung (Augenarzt), Bescheinigung über Teilnahme am großen "Erste-Hilfe-Kurs"

Theorieunterricht

16 x 90 Minuten

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 10 - 15 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

5 x Überland
2 x Autobahn
3 x Nachtfahrt

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse CE

Zugfahrzeuge der Klasse C

Beschreibung

  • in Kombination mit Anhänger über 750 kg

vorbesitz Klasse

C

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt), Augenärztliche Bescheinigung (Augenarzt), Bescheinigung über Teilnahme am großen "Erste-Hilfe-Kurs"

Theorieunterricht

10 x 90 Minuten

Fahrstunden

Fahr-/Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 10 - 15 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

5 x Überland
2 x Autobahn
3 x Nachtfahrt

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse D

Beschreibung

Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und Anhänger bis 750 kg

vorbesitz Klasse

B

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Bescheinigung über Teilnahme am großen "Erste-Hilfe-Kurs", Polizeiliches Führungszeugnis

Theorieunterricht

24 x 90 Minuten (bei Vorbesitz Klasse C 14 x 90 Minuten)

Fahrstunden

Nach Führerscheinvorbesitz : Vorbesitz der Klasse B kürzer als 2 Jahre: 45 x 45 Minuten
der Klasse B länger als 2 Jahre: 33 x 45 Minuten
der Klasse C kürzer als 2 Jahre: 15 x 45 Minuten
der Klasse C länger als 2 Jahre: 7 x 45 Minuten

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

Nach Führerscheinvorbesitz: Vorbesitz der Klasse B kürzer als 2 Jahre: 44 x 45 Minuten
der Klasse B länger als 2 Jahre: 25 x 45 Minuten
der Klasse C kürzer als 2 Jahre: 30 x 45 Minuten
der Klasse C länger als 2 Jahre: 15 x 45 Minuten

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse DE

Beschreibung

Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und Anhänger über 750 kg

vorbesitz Klasse

D

Voraussetzung

Mindestalter 21 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Bescheinigung über Teilnahme am großen "Erste-Hilfe-Kurs", Polizeiliches Führungszeugnis

Theorieunterricht

Nein

Fahrstunden

Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf (schnitt 6 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

3 x Überland
1 x Autobahn
1 x Nachtfahrt

Prüfungen

Theorieprüfung: Nein
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

  • max. 40 km/h, auch mit Anhänger, wenn max. 25 km/h gefahren werden

Beschreibung

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurfahrzeuge

  • max. 25 km/h, auch mit Anhänger

vorbesitz Klasse

Keine

Voraussetzung

Mindestalter 16 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker), Sofortmaßnahmen am Unfallort

Theorieunterricht

14 x 90 Minuten

Fahrstunden

Keine

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

Keine

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Nein

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Klasse T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

  • max. 60 km/h, auch mit Anhänger

Beschreibung

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen sowie Stapler und andere Flurfahrzeuge

  • max. 40 km/h, auch mit Anhänger

vorbesitz Klasse

Keine

Voraussetzung

Mindestalter 16 Jahre

Benötigte
Unterlagen

Passfoto, Sehtest (Optiker), Sofortmaßnahmen am Unfallort

Theorieunterricht

18 x 90 Minuten

Fahrstunden

Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf (Schnitt 6 Stunden)

Pflichtstunden
(Sonderfahrten)

Keine

Prüfungen

Theorieprüfung: Ja
Praxisprüfung: Ja

Termine

Theorieunterricht: zu den Öffnungszeiten unserer Fahrschule
Praxisunterricht: nach Vereinbarung

Die theoretische Ausbildung


Die theoretische Ausbildung

Wie viel theoretischen Mindestunterricht gibt es?

Hier mußt du erstmal unterscheiden, machst du das erstemal einen Führerschein, dann ist es ein Ersterteilung, oder willst du einen bereits vorhandenen Führerschein erweitern, dann ist es einen Erweiterung.


Ersterteilung 12 Erweiterung 6

Hinweis:

Bei der Erweiterung brauchst du besonderes Lehrmaterial dazu kommt dann noch der klassenspezifische Stoff

A - direkt 4
A - beschränkt 4
A1 4
B 2
BE -
M 2
L 2
Mofa 6

Beispiele:

Klasse B( Ersterteilung) 12 mal Grundstoff
+ 2 mal klassenspezifischer Unterricht
Klasse A1, Klasse A beschr. und
Klasse A direkt (Ersterteilung)
12 mal Grundstoff
+ 4 mal klassenspezifischer Unterricht
Klasse M Ersterteilung 12 mal Grundstoff
+2 mal klassenspezifischer Unterricht
Klasse L Ersterteilung 12 mal Grundstoff
+ 2 klassenspezifischer Unterricht
Klasse T Ersterteilung 12 mal Grundstoff
+ 6 mal klassenspezifischer Unterricht
Klasse A beschränkt + A direkt (Erweiterung) 6 mal Grundstoff
+ 4 mal klassenspezifischer Unterricht

Die praktische Ausbildung


Jede Fahrschule bzw. jeder Fahrlehrer ist verpflichtet die gefahrenen Fahrstunden detailiert auf einem Tagesnachweis aufzuzeichnen und jeder Fahrschüler muss jede Fahrstunde durch Unterschrift oder in anderer Art und Weise gegenzeichnen!

Wie viele Fahrstunden...

... du benötigst, kann niemand im Vorraus sagen. Das wird von vielen Faktoren beeinflusst.

Vor allem
  • Deine Ausgeglichenheit
  • Deine Begabung
  • Deine Motivation
  • Deine Mitarbeit
  • Dein Lebensalter

haben hier erheblichen Einfluss.

Der heutige Straßenverkehr ist derart kompakt und vielfältig, das man nur mit einem fundierten Wissen und intensiv trainierten motorischen Fähigkeiten sich in ihm bewegen kann. Du musst letzendlich in der Prüfung auch nachweisen, dass Du das Fahrzeug im Strassenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, Regelkonform und umweltbewusst bewegen kannst.

Durch die Komplexität des Strassenverkehrs bringen auch nur einzelne Regelverstösse oder Unachtsamkeiten das ganze System nicht nur zum Erliegen. Mehrere 1000 Tote Menschen im Strassenverkehr, darunter 100erte unschuldige Kinder pro Jahr sind das Ergebnis.

Die Ursache dafür sind nicht die Anderen -es sind wir- jeder einzelne Verkehrsteilnehmer.

Hinweis:

Besuche so oft wie nur möglich auf den Verkehrsübungsplatz - das spart Dir viel Zeit in der Fahrschule.


Ausbildung in Stufen

Heisst das Geheimnis. Das didaktische Konzept hat sich hervorragend bewährt um das Ausbildungsziel möglichst schnell zu erreichen.

  • Die Grundstufe
    Grundstufe sollen in erster Linie psychomotorische Grundfertigkeiten und elementare Grundkenntnisse gelernt werden, auf die Du im weiteren Verlauf der Ausbildung ständig zurückgreifen musst. Sie bilden die Basis für spätere Lernziele und müssen deshalb sorgfältig geübt werden. Dazu gehört die richtige Sitz - und Fahrhaltung, das Beherrschen bzw. Kennen der Bedienungseinrichtungen sowie das Fahren bei Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h.
  • Die Aufbaustufe
    Die folgende Aufbaustufe hat im wesentlichen das Ziel , die in der Grundstufe begonnene Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs zu vervollständigen. Eine stärkere Beachtung der Verkehrsumwelt soll noch vermieden werden. Sie könnte den Prozeß des allmählichen "Festigen" der Automatismen zu stark behindern.
  • Die Leistungsstufe
    In dieser Stufe sollen nun allmählich die Einflüsse der Verkehrsumwelt voll mit berücksichtigt werden. Am Anfang werden die Grundfahrtechniken/ Rangierübungen zunächst auf verkehrsarmen Strassen geübt. Danach folgen dann Fahrübungen im Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaft mit steigendem Schwierigkeitsgrad.
  • Stufe der Sonderfahrten
    Hier steht der Ausbildung ausserhalb geschlossener Ortschaften, die Ausbildung auf Autobahnen und das sichereVerhalten beim fahren in der Dämmerung und Dunkelheit im Vordergrund.Wichtig: Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen und können gemäß der Fahrschülerausbildungsverordnung erstgegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden.
  • Reife- und Teststufe
    Alle Inhalte der vorhergegangenen Stufen werden wiederholt, damit sie sicher beherrscht werden. Dasumweltbewusste und sichere Fahren stehen hier im Vordergrund. Anschliessend das Fahren in Form einerPrüfungssimulation zum Schluss.
  • Die Sonderfahrten
    Inhalt der besonderen Ausbildungsfahrten gemäß Fahrschülerausbildungsverordnung
  • Überlandfahrt
    Schulung auf Bundes oder Landstrasse(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.)
  • Autobahnfahrt
    Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstrassen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens 2 Fahrstreifen je Richtung haben( davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min. und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Min. auf den oben genannten Strassen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120km/).
  • Nachtfahrt
    Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit(zusätzlich zu den Fahrten Überland und Autobahn, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstrassen zu je 45 Min).Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst nach Abschluß der Grundausbildung durchgeführt werden.
Klasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten
A-direkt 5 4 3
bei Erweiterung von A1 3 2 1
bei Erweiterung von A beschränkt 3 2 1
A beschränkt 5 4 3
bei Erweiterung von A1 3 2 1
A1 5 4 3
B 5 4 3
BE 3 1 1
M 0 0 0

Achtung

Falsche Angaben oder Aufzeichnungen über angeblich durchlaufene Teile der Ausbildung, insbesondere bei den Sonderfahrten können zum Wiederruf der Fahrerlaubnis führen!!!


Fahrzeugtechnik

Ein Minimum an technischem Verständnis ist für unserer aller Sicherheit notwendig. So bilden wir unsere Schüler schon seit Jahren weit über den in der Prüfung geforderten Rahmen hinausgehend aus:

  • Umweltschonendes, sicheres betanken eines Kraftfahrzeuges
  • Kontrolle und evtl. befüllen der Öle
  • Kontrolle und evtl befüllen der anderen Flüssigkeitsstände
  • Batteriekontrolle und- wartung
  • Kontrolle und korrigieren des Reifenluftdrucks

In den Klassen A, A1, B und M lässt sich der Prüfer die folgenden Sicherheitskontrollen stichprobenartig zeigen bzw. fragt sie ab!


Die Bereifung

  • Übereinstimmung der Reifenbezeichnung mit der Eintragung im Fahrzeugschein
  • Beschädigungen, Verschleiss, Profiltiefe und Reifendruck

Die Warn- und Beleuchtungseinrichtung

  • Ein- und ausschalten aller Beleuchtungseinrichtungen
  • Ein- und ausschalten aller Warneinrichtungen
  • Funktionskontrolle aller Warn- und Beleuchtungseinrichtungen
  • Alle Kontrollleuchten benennen
  • Vorhandensein und Beschädigung der Rückstrahler

Die Lenkung

  • Lenkschloss ver- und entriegeln
  • Erkennen von Lenkspiel

Flüssigkeitsstände

  • Öl
  • Kühlflüssigkeit
  • Scheibenwaschwasser

Die Bremse

  • Funktionsprüfung von der Betriebsbremse
  • Funktionsprüfung von der Feststellbremse

Zum guten Schluss

Ausbildungsdiagrammkarten

Wir bilden mit den Ausbildungsdiaframmkarten nach dem Curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. für die praktische Ausbildung. Sie dient der systematischen und sicheren Ausbildung unter Beachtung der energiesparenden und umweltschonenden Fahrweise.


Demnächst hier zu lesen alte Geschichten wie z.B." Ich habe nur 10 Fahrstunden gebraucht".

Die theoretischen Prüfung


Die theoretischen Prüfungen finden beim TÜV statt. Zu welcher TÜV- Prüfstelle du gehen kannst sagen wir dir gerne!

Du kannst zur Theorieprüfung gehen wenn:

  • wenn deine Papiere beim TÜV vorliegen
  • wenn du alle vorgeschriebenen Unterrichte besucht hast
  • du dich ausreichend vorbereitet hast
  • du den Vortest ( kostenlos) in der Fahrschule bestanden hast
  • du einen gültigen Pass oder Ausweis hast
  • bei uns keine Zusatzkosten für die theoretische Prüfung!
  • wenn du keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzt,
  • brauchst du einen gültigen REISEPASS (länderspezifische Ausweise werden nicht anerkannt!)

Beachte bitte:

ÜV Rheinland Prüfstelle Bergheim, Humboltstrase 8

Dienstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und Mittwoch von 13:00 bis 16:30 Uhr


TÜV Rheinland Prüfstelle Köln - Bilderstöckchen, Robert-Perthel-Strasse 28

Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr , Dienstag von 13:00 bis 16:00 Uhr und Donnertag von 13:00 bis 17:00 Uhr


... das wäre noch wichtig:

  • du kannst frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse die Theorieprüfung ablegen!
  • solltest du die Prüfung nicht bestehen, kannst Du frühestens nach 14 Tagen wiederholen!
  • eine bestandene Theorieprüfung ist 1 Jahr lang gültig. In diesen 12 Monaten solltest du die praktische Prüfung bestehen!

Prüfungssprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbokroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

Die praktische Prüfung


Du kannst zur praktischen Prüfung gehen wenn:

  • du deine theoretische Prüfung bestanden hast
  • du alle notwendigen und vorgeschriebenen Fahrten hast
  • du das Fahrzeug sicher im Verkehr beherrschst
  • dein Fahrlehrer einen Prüfungstermin für dich vereinbart hat
  • du einen gültigen Pass oder Ausweiss hast
  • wenn Du keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes hast, kannst Du die Prüfung nur mit einem gültigen Reisepass ablegen. Der länderspezifische Ausweis wird nicht anerkannt

Bedenke:

Wenn du zu früh zur praktischen Prüfung gehst, wird es richtig teuer. Es ist immer günstiger erst nach ausreichender Übung und Vorbereitung, gleich beim ersten Mal die Prüfung zu bestehen!


Was von Dir verlangt wird:

Nichts was Du nicht während der Ausbildung gelernt und geübt hast. Du mußt das Fahrzeug

  • sicher
  • regelgerecht
  • umweltbewusst

in der STADT, auf der LANDSTRASSE und über die AUTOBAHN bewegen können.


Beachte bitte:

  • die Fahrschule beantragt für dich beim TÜV den Prüftermin. Dieser Termin ist für dich und die Fahrschule verbindlich.
  • Ohne gültigen Ausweis oder Pass kannst Du keine Prüfung ablegen.
  • Wenn Du keine Staatsbürgerschaft eines EU-Landes hast, kannst Du die Prüfung nur mit einem gültigen Reisepass ablegen. Der länderspezifische Ausweis wird nicht anerkannt.
  • Sollte der Termin obwohl er beantragt wurde ohne einen trifftigen Grund abgesagt werden müssen die Kosten trotzdem von dem Fahrschüler übernommen werden.

... und das wäre noch wichtig:

  • Du kannst frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse die praktische Prüfung ablegen.
  • der Führerschein kann aber erst nach Erreichen des Mindestalters und nur durch einen Prüfer oder die Verwaltungsbehörde ausgehändigt werden.
  • auch wenn Du die praktische Prüfung bestanden hast, der Prüfer den Führerschein aber nicht direkt aushändigen kann, weil Du z.B. eine Doppelklasse machst oder weil sich auf deinem Führerschein ein Druckfehler eingeschlichen hat, bekommst du eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung. MIT DIESER BESCHEINIGUNG DARFST DU NICHT FAHREN!!! Erst wenn Du den Führerschein in der Hand hast, wurde die Fahrerlaubnis erteilt.
  • solltest Du die Prüfung nicht bestehen, kannst Du frühestens nach 14 Tagen wiederholen.

ASF - Aufbauseminar Fahranfänger


Wenn es passiert ist, ist es dennoch nicht zu spät. Eine Auffälligkeit nach A oder zwei Delikte B in der Probezeit führen zwar zur Anordnung eines Nachschulungsseminars, doch ist der Führerschein damit nicht gleich weg. Wird der Anordnung nicht Folge geleistet, muss der Führerschein erstmal abgegeben werden.


Nachschulungsseminar bei uns

Damit du den Führerschein nicht abgeben mußt, ist es erforderlich in einer bestimmten Zeit an einem Nachschulungsseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Solche Seminare werden in regelmäßigen Abständen in unerer Fahrschule veranstaltet.


Das Seminar

Ein Nachschulungsseminar wird in Gruppen von mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern veranstaltet. Der Kurs besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe zu mindestens 30 Minuten.


Ablauf

In denn Kursen werden die Verkehrzuwiderhandlungen der Teilnehmer, die zur Anordnung des Seminars gefühtr haben erläutert und die Ursachen untereinander diskutiert. Das Ziel ist es, durch Gruppengespräche, Informationsvermittlung und Analyse der Fahrprobe, die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr zu ändern und eine bessere Gefahrenerkennung zu vermitteln, was letzendlich zu einer sicheren und risikobewußteren Fahrweise führen soll. Die Fahrprobe erfolgt in Gruppen von insgesamt 3 Teilnehmern des Kurses zusammen mit dem Seminarleiter./p>

Hat jemand mehrere Führerscheine, erfolgt die Fahrprobe natürlich mit einem Fahrzeug der Klasse, mit dem die zur Nachschulung führenden Verstöße begangen wurden.

Auf Antrag bei der anordnenden Behörde kann auch ein Einzelseminar gestattet werden.

Standorte

Fahrschule Müssig

Straßbergerstraße 34 80809 München

Ansprechpartner: Boris Müssig
Telefonnummer: 0176201525334

Sprachen:

Zahlungsarten:

Barzahlung
Überweisung
Kreditkarte

Öffnungszeiten:

Montag:
11.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:
11.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch:
11.00 - 18.00 Uhr

Theoriezeiten:

Montag:
18.00 - 19.30 Uhr
Dienstag:
18.00 - 19.30 Uhr
Mittwoch:
18.00 - 19.30 Uhr

Kontakt