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Führerscheinklassen

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Seit 19.01.2013 gibt es 16 verschiedene Führerscheinklassen in Deutschland. Laut Fahrerlaubnisrecht ist es möglich, dass einzelne Führerscheinklassen durch Schlüsselzahlen erweitert werden, wie zum Beispiel bei der Führerscheinklasse B, die Schlüsselzahl 96. So vielfältig wie motorisierte Vehikel sind, erschließt sich logisch: Eine Grundausbildung am Steuer kann nicht zu einer generellen Fahrerlaubnis führen. Bereits der Wechsel von einem PKW zum anderen kann zu Anfangsschwierigkeiten führen. Jeder Wagen reagiert etwas anders, feine Unterschiede stören den automatisierten Ablauf. Umso deutlicher werden die Differenzen, wenn es um Zweiräder oder Lastfahrzeuge wird. Je nach Schwierigkeitsgrad und Gefahrenpotenzial bei Fehlentscheidungen, variiert auch das Einstiegsalter für die jeweilige Führerscheinklasse.

Führerscheinklassen in Deutschland, alle neuen und alten Führerscheinklassen erklärt

Verschiedene Kategorien der Führerscheinklassen

Allgemein üblich werden die Führerscheinklassen in Deutschland in verschiedene Kategorien unterteilt:


Die alten Führerscheinklassen

Seit dem 1. Januar 1999 gibt es die neuen Führerscheinklassen wie wir sie heute kennen. Vor diesem Datum gab es die Führerscheinklassen 1,2,3,4,5,1a und 1b. Die Neuregelung umfasst deutlich mehr verschiedene Führerscheinklassen. Die bedeutsamste Änderung ist sicherlich die Führerscheinklasse C1 und C1E. Mit dem alten PKW-Führerschein Klasse 3 war es erlaubt auch Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 7,5t zu fahren. Wer heute einen neuen PKW-Führerschein Klasse B macht, muss zusätzlich die Führerscheinklasse C1 machen um das selbe zulässige Gesamtgewicht fahren zu dürfen. Im Folgenden geben wir einen Überblick der alten und neuen Führerscheinklassen.

NEU Umfang ALT Umfang
A Krafträder ohne Leistungsbeschränkung nach mind. 2 Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern mit bis zu 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg. Dieser Vorbehalt entfällt bei einem Alter von 25 Jahren. 1 Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
1a Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg. Erwerb der Klasse 1 nach mind. 2-jährigem Besitz der Klasse 1a und mind. 4.000 km Fahrpraxis.
A1 Krafträder bis 125 ccm/11 kW, für 16- und 17-jährige mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. 1b Krafträder bis 125 ccm/11 kW, für 16- und 17-jährige mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
C Kfz über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg. 2 Kraftfahrzeuge über 7,5 t Züge mit mehr als 3 Achsen.
CE Kfz über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg.
B Kfz bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit schwererem Anhänger, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegt und das zulässige Gesamtgewicht des Zugs 3,5 t nicht überschreitet. 3 Kraftfahrzeuge bis 7,5 t, Züge mit nicht mehr als drei Achsen (einachsiger Anhänger bzw. 2 Achsen im Abstand von unter 1m)
BE Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in Klasse B fällt
C1 Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg
C1E Fahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet und die Gesamtmasse des Zuges unter 12 t liegt. Der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
D Omnibusse mit mehr als 8 Platzen 2 bzw 3 Abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht und Fahrgastbeförderungsschein in Omnibussen
D1 Omnibusse mit 9 bis 16 Plätzen
DE Fahrzeuge der Klasse D mit Anhänger über 750 kg
D1E Fahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamt-masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet und die Gesamtmasse des Zuges unter 12 t liegt. Der Anhänger darf nicht zur Personen-beförderung verwendet werden.
M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 45 km/h 4 Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 50 km/h
L Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit Anhänger bis 25 km(h, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h 5 Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h
T Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern


Die Führerscheinklassen auf einen Blick

A A2 A1 AM L T
Direkt-einstieg

B


Wie lange ist mein Führerschein gültig?

Führerscheinklassen des neuen EU Führerscheins - Umschreibung des Führerscheins - Neue Führerscheinklassen

Grundsätzlich galt immer der Führerschein ist unbegrenzt gültig. Alle Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 gemacht werden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig. Jeder Verkehrsteilnehmer, der noch einen alten Führerschein besitzt, der vor dem Stichtag ausgestellt wurde, muss seinen alten Schein in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen. Allerdings muss dies erst bis 19. Januar 2033 erledigt werden.

Für die Umschreibung sind folgende Dokumente notwendig:

* Je nach verschiedenen Führerscheinklassen sind noch Bescheinigungen und Gesundheitstests einzureichen. Dies soll im anschließenden Kapitel erklärt werden.

Möchte man den EU-Führerschein nach Ablauf der 15-Jahres-Frist umtauschen, sind auch diese Dokumente nötig. Das biometrische Bild sollte bei jeder Neubeantragung auch neu fotografiert worden sein. Damit verhindert man Verwechselungen oder Irritationen seitens der Behörden bzw. der Polizei.

Soll der Führerschein umgeschrieben werden, verursacht dies Kosten in Höhe von etwa 25 Euro. Den alten Führerschein umschreiben lassen, können Verkehrsteilnehmer beim Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt oder dem Landratsamt. Dies ist jedoch je nach Kommune unterschiedlich.

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