Freie Fahrt für den öffentlichen Nahverkehr

BusspurManche Regelungen sind so banal, dass sie schon wieder kompliziert werden. Angesichts der Eindeutigkeit der Straßenverkehrsordnung sind die vielfältigen Debatten rund um das Verhalten bei einer Busspur erstaunlich. Wer dort fahren darf, sieht jedes Kind, oder etwa nicht? Prinzipiell schon, dennoch können einzelne Details zu Missverständnissen führen. Wer wachsam durch die City navigiert, ist im Umfeld von Sonderspuren klar im Vorteil. Ganz besonders gilt dies für die Führerscheinprüfung.

Tempo für den Linienverkehr

Jeder findet es lästig: Die Minuten verstreichen an der Haltestelle, die Zeit wird knapp und noch immer ist der Linienbus nicht in Sichtweite. Daran ist weniger die Ungenauigkeit des Fahrplans als der alltägliche Trubel auf den Straßen schuld. Muss sich der öffentliche Nahverkehr mühsam den Weg durch die Rush-Hour bahnen, sind Verzögerungen unvermeidbar. Schnell summiert sich dies zu einer satten Verspätung auf, die für die Fahrgäste mehr als ärgerlich ist. Bei der Lösung des Problems verfolgen Städteplaner diese Strategie: Eine Busspur wird eingerichtet. Diese abgegrenzte und gekennzeichnete Fahrbahn garantiert dem Linienverkehr auch dann eine freie Fahrt, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer mit dem Schritttempo begnügen müssen. Für Kritiker der einzelnen Mobilität mitsamt des Abgasaufkommens ist dieses Sonderrecht beinahe revolutionär. Da scheint es kein Zufall, dass der erste Busfahrstreifen, so die offizielle Bezeichnung, 1968 in Wiesbaden eingerichtet wurde.

Klare Definition auf blauem Grund

Wird das Verkehrszeichen 245 erblickt, ist seither klar: Diese Fahrbahn ist reserviert. Für wen, das erschließt sich unmissverständlich. Auf runder, blauer Fläche ist ein weißer Omnibus zu sehen. Damit sind nahezu alle Verkehrsteilnehmer aus dem Rennen. Das gilt übrigens auch für Busse, die nicht im Dienste des städtischen Linienverkehrs unterwegs sind. Wer sich also schon einmal gewundert hat, warum ein Reisebus die normale Fahrbahn verstopft, versteht nun die Ignoranz gegenüber der Busspur.

Ausnahmen bestätigen die Regel!

Diffus wird die scheinbar klare Angelegenheit durch zahlreiche Ausnahmen, die mit Zusatzschildern verkündet werden. Erleichtert ist der besagte Busfahrer, wenn der Sonderstreifen auch für den Gelegenheitsverkehr freigegeben ist. Taxis dürfen die Busspur generell nutzen, wenn sie nachweislich im Sinne des Nahverkehrs unterwegs sind. Beispielsweise kommt dies bei der garantierten Beförderung von Behinderten vor, wenn die Fahrzeuge einer Linie nicht barrierefrei sind. Ebenso kann durch die Erweiterung des Symbols die Spur für alle Taxis und Radfahrer freigegeben werden. Da kommen in Metropolen schon einige Verkehrsteilnehmer zusammen. Wer zuvor nicht richtig aufgepasst hat, kann in diesem Moment schon ins Schwanken geraten: Fahrbahn, Radweg, Busspur: Worum geht es auf dem Nachbarstreifen?

Bei der Fahrt auf der selben Strecke zu verschiedenen Tageszeiten kann sich die Verwirrung vollenden. Denn laut ergänzender Symbolik unter dem Schild wird der Bussonderfahrstreifen zeitweise für den gesamten Verkehr freigegeben. Meist kommen Autofahrer in den Genuss der Mitnutzung, wenn auf den Straßen ohnehin nicht viel los ist.

Zu spontanen Zweifeln kommt es vor allem an Kreuzungen und bei abzweigenden Straßen. Eben hier haben die Autofahrer die Nase vorn, die konsequent aufmerksam unterwegs sind. Zumeist verläuft die Busspur rechts neben der Fahrbahn, die den restlichen Verkehrsteilnehmer bereitsteht. Nun stellt sich die Frage: Wie gestaltet sich das korrekte Rechtsabbiegen, wenn eine Fahrbahn dazwischen liegt, die grundsätzlich tabu ist? Selbstverständlich denken die Verkehrsplaner mit und wählen eine der folgenden Optionen: Die Busspur endet zuvor ausdrücklich und die Fahrbahn ist wieder für alle gedacht. Mitunter kann sich dies nur auf einen knappen Bereich vor der Kreuzung beziehen. Alternativ führt eine markierte Schneise durch den reservierten Sonderstreifen und erlaubt somit den notwendigen Hüpfer fürs Abbiegen. Hat sich dieses scheinbare Problem regelgerecht gelöst, sollte im Eifer des Gefechts folgendes nicht vergessen werden: Sehr häufig fließt ein emsiger Radverkehr neben dem Bussonderfahrstreifen. Fußgänger gesellen sich noch hinzu. Auf die geltenden Verkehrsregelungen, beispielsweise zum Vorrang, ist unbedingt zu achten. Es erklärt sich von selbst, dass an derartigen Knotenpunkten gleich ein ganzer Reigen an Fehlerquellen lauert. Das kann bei der Führerscheinprüfung schnell zum Stolperstein werden.

Kleinkarierter Hochmut kommt vor dem Fall!

Angesichts der Sonderregelungen verirren sich hier und da Unberechtigte auf die Busspur und wünschen ein Comeback in den fließenden Verkehr. Dafür sollten die anderen Verkehrsteilnehmer unbedingt Verständnis entgegenbringen. Auch beim Rechtsabbiegen sollten die Abtrünnigen nicht sträflich missachtet werden. Manch oberlehrerhaft denkende Autofahrer haben sich auf diese Weise schon selbst in einen Unfall verwickelt und vor Gericht den Kürzeren gezogen. Eigentlich klar: Abstrafung durch Ignoranz gehört nicht zum Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung. Die Zurechtweisung bleibt entsprechend den autorisierten Ordnungshütern vorbehalten.




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