Kaufvertrag: Diese Details sollten Sie nicht vergessen!
Das Leben ist gespickt von schönen Erlebnissen, leider aber auch von weniger angenehmen Erfahrungen. Erdenbürger im fortgeschrittenen Alter können Ihnen eine Anekdote nach der anderen darüber erzählen, wie gutgläubig sie auf banale oder trickreiche Täuschungen reingefallen sind. Das dafür verbuchte Lehrgeld setzt sich aus baren Münzen und ärgerlichen Nachwirkungen zusammen. Gerade beim Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen können Sie sich schnell zu den erzählenden Weisen gesellen, wenn Sie auf einen wasserdichten Kaufvertrag und die Kontrolle der angegebenen Details verzichten. Selbst wenn es Ihrem Optimismus widerspricht: Jede Feinheit im juristisch relevanten Dokument, dass Sie sich übrigens kostenlos aus dem Internet herunterladen können, ist relevant.
Absicht des Vertrags verdeutlichen
Zu Beginn von einem Kaufvertrag wird grundsätzlich festgehalten, dass es um die Übertragung von dem Besitz eines Fahrzeugs von der einen Person zur anderen geht. Wird das Geschäft unter Privatpersonen abgewickelt, zieht das eine wichtige Konsequenz nach sich: Es besteht generell keine Haftungspflicht für Sachmängel, die sich nach dem Erwerb des Autos ergeben. Dadurch unterscheidet sich der private deutlich vom gewerblichen Verkauf. Übrigens muss es sich nicht zwingend um einen Fahrzeughändler drehen. Sobald es beispielhaft um das Betriebsauto einer eingetragenen Gesellschaft geht, ist die Klausel mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht zulässig. Ebenso ist es widerrechtlich, wenn der Verkäufer den Käufer bewusst täuscht und grobe Mängel verschweigt. Ganz besonders gilt dies, wenn konkret danach gefragt und keine korrekte Antwort gegeben wurde. Deshalb sollten Sie zum Beispiel nicht vergessen, das Thema „Unfallschäden“ konkret und unmissverständlich anzusprechen. Dass es für den Fall der Fälle hilfreich ist, wenn Sie einen Zeugen am Start haben, ist logisch.
Identität überprüfen
Wahrhaft professionelle Gauner sind als solche nicht zu erkennen. Es ist unerheblich, ob Ihnen die gegenüberstehende Person sympathisch oder vertrauenswürdig erscheint. Wichtig ist, dass Sie sich absolute Sicherheit verschaffen, wenn es um nennenswerte Summen wie beim Kaufvertrag für ein Auto geht. Also sollten Sie nicht zögern, den Personalausweis des Gegenübers zu studieren. Falls Ihnen dies argwöhnisch vorkommt, lösen Sie den Gewissenskonflikt ganz galant, indem Sie ungefragt Ihren eigenen Identitätsnachweis zum Begutachten überreichen. Nun handelt es sich nur noch um einen Gegenzug, den sich Ihr Verhandlungspartner nicht nehmen lassen wird.
Vollständige Kontaktdaten niederschreiben
In diesem Moment können Sie auch schon mit dem Entwurf oder Ausfüllen des Vertrags beginnen. Die Namen, Adressen und Wohnorte von Verkäufer und Käufer sind unerlässlich für das Dokument. Nützlich sind zudem Telefonnummern und für den eklatanten Problemfall die Personalausweisnummern. Es ist nicht nur einmal in der Kriminalgeschichte vorgekommen, dass ein Dieb kurzzeitig zum Schauspieler mutierte, um seine heiße Ware zu verticken. Eine gesonderte Klausel, dass sowohl das Fahrzeug als auch alle weiteren Bestandteile des Kaufpreises tatsächlich zum Eigentum des Verkäufers zählen, schadet nicht.
Ebenso gab es schon so einige Käufer, die nach dem Hinterlegen einer mickrigen Anzahlung auf Nimmerwiedersehen mit dem Fahrzeug verschwunden sind. Denkbar ist auch, dass ein Schlawiner sich monatelang mit der Ummeldung Zeit lässt und auf diese Weise die KFZ-Steuer und Haftpflichtversicherung spart. Denn all dies bezahlen Sie weiter, bis der Besitzerwechsel bei den zuständigen Behörden und Dienstleistern ordnungsgemäß registriert ist. Aufgrund derartiger Erkenntnisse dürfen Sie beim Verkauf des eigenen Autos eine Vereinbarung nicht vergessen, die zu einer mit Datum definierten Ummeldung verpflichtet.
Klare Definition des Fahrzeugs
Gleich darauf geht es zur Sache, die eindeutig bestimmt sein sollte. Eklatant wichtig kann dies werden, wenn zwischen dem Kauf und der Übergabe eine Zeitspanne liegt, die nicht einmal komfortabel groß ausfallen muss. Eine TÜV-Plakette kann genauso täuschend echt für den Moment der Vorführung überklebt werden wie ein entwendetes Kennzeichen für den Verkauf des Diebesgut montiert sein kann. So gehört die genaue Bezeichnung des Objekts inklusive Hersteller, Fahrzeug-Identnummer, Kilometerstand und weiteren Details dieser Art in den Kaufvertrag. Vergleichen Sie die Erklärungen des Verkäufers und die schriftliche Fassung mit den Angaben in den Originaldokumenten.
Coole Festlegung des Preises
Vergessen Sie die fälschungssichere Niederschrift des Kaufpreises nicht. Zudem muss das Dokument den Nachweis dafür erbringen, dass die gesamte Summe oder eine Anzahlung vom Verkäufer entgegen genommen wurde. Wenn Sie selbst Ihren mobilen Besitz veräußern, sollten Sie sich nur in absoluten Ausnahmefällen auf eine anteilige Zahlweise einlassen. Besser ist es, den gesamten Betrag in bar und auf einen Schlag zu erhalten. Sollten Sie sich dennoch für eine ausstehende Restzahlung entscheiden, sollte der verbleibende Anteil ebenso festgehalten werden wie der späteste Übergabetermin für die weiteren Euros. Schließlich möchten Sie dem Geld nicht monatelang hinterherrennen.
Ohne Dokumente nichts wert!
Das flotte Schnäppchen ist mehr oder minder unbrauchbar, wenn Sie nicht zugleich die Originale der Papiere in der Hand halten. Deswegen ist es praktisch, im Kaufvertrag quasi eine Checkliste zu integrieren. Vergessen Sie weder den kompletten Schlüsselsatz noch den Kfz-Schein oder den Kfz-Brief. Gleichzeitig sichert sich der ehemalige Besitzer gegen fälschliche Behauptung schlampiger Käufer ab, ein wesentliches Dokument sei gar nicht erst überreicht worden.
Verbindliche Auskünfte rund um Wesentliches
Einige Merkmale und Ereignisse rund ums Fahrzeug wirken sich deutlich wertmindernd aus oder können sogar Gefahren mit sich bringen. Deshalb sollten Sie sich im Kaufvertrag nochmals definitiv bestätigen lassen, dass zum Beispiel keine Unfallschäden vorliegen oder es sich bei dem Wagen um keinen Re-Import handelt. Für die Phase des persönlichen Besitzes erklärt dies Ihr Gegenüber verbindlich. Ebenso sollte versichert werden, dass derartige Charaktereigenschaften des Fahrzeugs aus der Zeit eines weiteren Vorbesitzers zumindest nicht bekannt sind. Treten Sie als Verkäufer eines Wagens auf, der Schäden aufweist oder beispielsweise gewerblich genutzt wurde, ist es wichtig diese Feinheiten niederzuschreiben. Dadurch sichern Sie sich gegen unrechtmäßige Reklamationen zu derartigen Punkten ab. Wurde trotz der genannten Mängel oder Wertminderungen der Kaufvertrag unterschrieben, kann sich der neue Besitzer im Nachhinein nicht beklagen.
Unterschrift nicht vergessen!
Natürlich wird das Ganze erst dann rechtskräftig, wenn beide Parteien das Dokument unterschreiben. Selbstverständlich sollte der Kaufvertrag beim Abschluss in doppelter Ausführung vorliegen, damit die Beteiligten das wichtige Schriftstück den persönlichen Unterlagen hinzufügen können.
Überlegen Sie im Zweifel gut!
Unterschätzen Sie nicht die Verbindlichkeit von einem unterzeichneten Kaufvertrag oder durch Handschlag besiegelten Erwerb eines Autos. Komfortable Rücktrittsrechte oder Möglichkeiten zum Umtausch, die Sie von anderen Geschäften kennen, gelten in diesem Fall nicht. Ohne die Gutmütigkeit der anderen Seite kommen Sie aus der Vertragssache nicht unbeschadet heraus. Zumindest eine empfindlich hohe Vertragsstrafe ist fällig, wenn Sie es sich spontan anders überlegen. Deshalb sollten Sie niemals eine Entscheidung treffen, wenn nicht alle Zweifel ausgeschlossen sind. Sollte Ihnen irgendetwas komisch vorkommen oder der Vertragspartner bei einzelnen Informationen zögern, sehen Sie von dem Geschäft ab. Besser Sie verzichten auf das unerwartet hohe Angebot des Käufers oder das verlockende Schnäppchen, dass Ihnen durch die Lappen geht. Ein schlechtes Bauchgefühl hast meist berechtigte Gründe, die sich später offenbaren. Schade, wenn es dann zu spät ist, obwohl Ihre Spürnase Sie schon auf die richtige Fährte gelenkt hat.