Begleitetes Fahren
Seit der Einführung des Begleiteten Fahrens, auch BF17 abgekürzt, können Fahranfänger bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und somit schon frühzeitig aktiv im Starßenverkehr teilnehmen. Man muss sich geeignete Begleiter auswählen, die dann auch auf dem Führerschein mit eingetragen werden.
Als Begleiter für einen Fahranfänger qualifizieren sich Personen, die
- mindestens 30 Jahre alt sind
- seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen
- und nicht mehr als einen Punkte im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) haben.
Selbstverständlich gilt während der Fahrt ebenfalls für die Begleiter die Promillegrenze von 0,5 und man darf nicht unter Drogeneinfluss stehen.