Probezeit Führerschein: kritische Begutachtung der Fahranfänger

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ProbezeitUnbegrenzt gültige Zusagen sind selten geworden. Die beste Vita täuscht nicht darüber hinweg, dass die urkundlichen Lorbeeren noch frisch sind. Bei Arbeitsverhältnissen, Mietverträgen und sogar privaten Beziehungen lassen sich die Verantwortlichen ein Hintertürchen für die schnelle Trennung offen. Beim Führerschein ist dies nicht anders: Mit der frisch ergatterten Pappe in der Hand beginnt zugleich die Führerschein-Probezeit. Nun müssen sich die Fahranfänger als verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer erweisen. Der deutliche Unterschied zu den anderen Bewährungsproben im Leben: Ausbilder, Vermieter und Lebenspartner drücken bei den ungeübten Frischlingen gerne mal ein Auge zu. Bei der Fahrerlaubnis ist es umgekehrt: Zu Beginn sehen die Verkehrswächter ganz genau hin.

Motorisierte Freiheit auf Bewährung

Wer zum ersten Mal motorisiert unterwegs ist, bekommt also den Führerschein auf Probe. Diese kritische Begutachtung durchläuft jeder Neuling einmalig für zwei Jahre. Also bezieht sich die Probezeit nicht konkret auf den Autoführerschein. Wurde das Verantwortungsbewusstsein schon mit dem Bike und der Klasse A unter Beweis gestellt, verkürzt oder erübrigt sich das Bewähren beim Upgrade der Fahrerlaubnis. Manche Fahrzeugklassen sind von der Regelung nicht betroffen. Beim Führerschein für den Traktor oder das Mofa ist dies zum Beispiel der Fall. Dies bedeutet natürlich zugleich, dass die gesammelte Fahrpraxis nicht auf die Probezeit angerechnet werden kann.

Aus 2 wird 4 plus Aufbauseminar

Soweit die Theorie, was bedeutet dies für die Praxis? Ganz einfach: Beim Fahren müssen zahlreiche Regeln beachtet werden, die der Gesetzgeber den Verkehrsteilnehmern mit auf den Weg gegeben werden. Wer diese missachtet und erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Davon ist selbstverständlich keiner ausgenommen. Mit dieser Ausnahme: Treiben es Fahranfänger zu bunt, hagelt es nicht nur Punkte oder Bußgelder. Zudem geht es zurück ins Trainingslager. Bei einem zwangsverordneten Aufbauseminar werden die scheinbar dürftigen Kenntnisse nochmals vertieft. Nun könnten kurzsichtige Wissbegierige denken, das ein zusätzlicher Workshop nicht schaden kann. Das stimmt bedingt: Allerdings bedeutet diese Fortbildung ein deutliches Minus auf dem Konto und eine Verdoppelung der Probezeit. Nun schauen die Ordnungshüter über insgesamt vier Jahre genau hin.
Schwänzer haben schlechte Karten, wenn die Einladung zum Aufbauseminar ins Haus flattert. Wer sich weigert, bekommt seine Fahrerlaubnis schlichtweg entzogen. Nach einer Schonfrist dürfen sich die Lernmuffel wieder zu den Fahrlehrern gesellen. Nützt auch die zusätzliche Sensibilisierung für Regeltreue nichts, winkt beim nächsten erheblichen Vergehen ein Date mit dem Verkehrspsychologen. Zeigen die Wiederholungssünder innerhalb von zwei Monaten kein Interesse an diesem Rendezvous, ist ebenso die Fahrerlaubnis futsch.

A-Sünden und B-Sünden

Was als erheblich eingestuft wird, ist keine subjektive Wahrnehmung. Die Straßenverkehrsordnung legt sehr genau fest, welche Verkehrssünden zu einer Verlängerung der Probezeit führen. Unerheblich sind Verwarnungen fürs kleine Budget. Wird beispielsweise das Füttern der Parkuhr vergessen, bleibt es auch für Fahranfänger beim Knöllchen. Darüber hinaus wird zwischen schwerwiegenden (A) und weniger schwerwiegenden Verstößen (B) unterschieden. Zur Kategorie A zählt unter anderem Alkohol am Steuer, „Farbenblindheit“ an der Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h, das Missachten einer Vorfahrt oder die Jagd auf die Pole Position im Überholverbot. In der Kategorie B finden sich Nachlässigkeiten wie die winterliche Schneetour mit Sommerreifen oder die Plauderei mit dem Handy ohne Freisprechanlage. Bereits die erste Bußgeldehrung aus dem Sortiment der A-Delikte wirkt sich verlängernd auf die Probezeit aus. Bei den B-Delikten steht dies erst beim zweiten Fauxpas auf dem Plan.

Ende der Probezeit ist kein Freifahrtschein!

Rund 80 Prozent der Fahranfänger kommen ohne Probleme durch die Probezeit. Das heißt jedoch nicht, dass diese Verkehrsteilnehmer ihren Führerschein bis zum Lebensende behalten. An den bestehenden Regeln und der Pflicht, diese zu beachten, ändert sich nichts. Reihen sich die wilden Nummern aneinander, ist in der Flensburger Kartei bald das Maß voll. Erst wird gemahnt, dann kommt die gelbe Karte und irgendwann sehen die Behörden rot. Bei extremen Verstößen reicht dafür sogar eine Einzeltat. Das Maßnahmenpaket vom vorübergehenden Fahrverbot über ein Gutachten der Verkehrspsychologen (MPU) bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis bleibt in den Händen der Gesetzgebern. So gesehen wird der Führerschein immer nur auf Probe ausgehändigt. Wer sich als Gefahr am Steuer erweist, wird aus dem Verkehr gezogen.
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