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Ein Tröpfchen in Ehren...

Alkohol am Steuersollten die Fahrer des Abends lieber verwehren. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, selbst wenn Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit gerne heruntergespielt werden. Die Debatten ums Thema Promille im Straßenverkehr ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die gesetzlichen Vorschriften und gängigen Rechtsprechungen. Auf diese Facetten sollten sich besonders Fahranfänger fokussieren, wenn sie angesichts ausgelassener Stimmung ins Schwanken geraten.

Nackte Fakten, deutliche Konsequenzen

Wie es Diskussionsteilnehmer auch drehen und wenden, an der Sache mit dem Jugendlichen Leichtsinn ist etwas dran. Generell ist diese Unbedarftheit durchaus positiv. Manch Eskapade wird zu den Highlights des Lebens. Ohne Entdeckungsdrang können Neuheiten nicht aufgespürt oder Erfahrungen gesammelt werden. Die Freiheitsliebe endet aber definitiv dort, wo Unbeteiligte in Gefahr gebracht werden. Genau hier setzt das generelle Alkoholverbot am Steuer bei Fahranfängern in der Probezeit und jungen Erwachsenen unter 21 Jahren an. Wenig gefestigte Charakter lassen sich schnell zu einem Gläschen überreden, wenn es einen scheinbaren Spielraum gibt. Selbst die beste Fahrschule kann nur den sicheren Einstieg ermöglichen. So ist die Obacht der Frischlinge im Verkehrsgeschehen weit mehr gefragt als bei alten Hasen. Viele Gefahrensituationen können als solche noch nicht vorausschauend eingeschätzt werden. Diese rationale Betrachtung ermöglicht nur eine Schlussfolgerung: Volle Konzentration ist gefragt, bei der Alkohol fehl am Platz ist. Geht es dennoch auf Tour, ist im glücklichen Fall mit einer saftigen Geldbuße, zwei Punkten in Flensburg und einer verlängerten Probezeit zu rechnen. Der Ausrutscher kann jedoch weit schmerzlichere Konsequenzen nach sich ziehen. 

Generell liegt die Grenze derzeit bei 0,5 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr am Steuer erwischt wird, macht sich strafbar. Das ordnungswidrige Verhalten bringt auf jeden Fall Punkte in Flensburg und verfrachtet die Sündigen für einige Wochen auf den Beifahrersitz. Eine empfindliche Geldstrafe von bis zu 1500 Euro kommt meist noch hinzu. Dass eine Spritztour jenseits der 1,1 Promille nochmals schärfere Konsequenzen nach sich zieht, ist jedem klar. Schließlich besteht mit diesem Pegel im Blut absolute Fahruntüchtigkeit. Weit weniger präsent ist die Tatsache, dass schon 0,3 Promille für böses Erwachen sorgen können. Nur leichte Auffälligkeiten beim Fahrstil, beispielsweise vergessenes Blinken, oder die unverschuldete Beteiligung an einem Unfall kann mit dem Verlust der Fahrerlaubnis enden. Der geliebte Schein wird schlicht und ergreifend vernichtet und muss nach einer Sperrfrist von mindestens einem Jahr komplett neu beantragt werden.

Mit Schätzaufgaben auf dem Holzweg

Verführerisch gekleidete Promille-Testerinnen bieten sich bei Partys für ein aktuelles Zwischenergebnis an. Aus Zeitschriften oder Gesprächen werden scheinbar clevere Formeln aufgeschnappt, um Puste-Ergebnisse bei einer eventuellen Verkehrskontrolle vorherzusagen. Unter dem Strich kann all dies schnell zur Milchmädchenrechnung werden. Wer glaubt, die Fahrtauglichkeit mit einer Bierdeckel-Gleichung am Tresen ermitteln zu können, ist geistig schon jenseits von gut und böse. Bei der Wirkungsweise alkoholischer Getränke spielt eine Vielzahl von Details mit hinein. In eine Gleichung lässt sich das nicht fassen. Auch die News der hübschen Assistentin mit professionellem Equipment können wenige Minuten später schon überholt sein. 

Mit Blick auf die geschilderte Rechtslage ist ein genereller Verzicht auf Alkohol beim Fahren die klügste Variante. Wer überdies einen Blick aufs Kleingedruckte der Versicherungen wirft, ist von der selbst auferlegten Null-Promille-Regelung nochmals überzeugter. Warum? Na, auch die bezahlten Schutzengel schränken ihre Hilfsbereitschaft enorm ein, wenn im Schadensfall Alkohol im Spiel war. Wegen einem Gläschen Bier zu viel und etwas Pech nebenbei zu Fuß gehen und auch noch pleite sein....irgendwann wird das Risiko doch zu groß. Dabei war von der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis hierher noch gar nicht die Rede....

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