Umweltzonen im Fahrschulunterricht
Wer frisch den Führerschein in der Tasche hat, ist klar im Vorteil. Der Theorie-Unterricht hat die neuen Regelungen zu Umweltzonen schon erläutert. Dennoch bleiben einige Fragen offen, die vor der Tour in deutsche Städte geklärt werden sollten.Worum geht es noch einmal?
Feinstaub ist alles andere als förderlich für die Gesundheit. Das haben zahlreiche Studien schon vor langer Zeit erwiesen. Das gestiegene Bewusstsein für Umwelt und Gesundheit ermutigt die Verantwortlichen vieler Städte dazu, die Konzentration dieser Partikel so weit wie möglich zu senken und zu begrenzen. Durch das kompakte Arrangement von Straßen und Gebäuden und alltägliche Belastungen wie ein hohes Verkehrsaufkommen, sind Ballungszentren und Innenstädte von dem Problem ganz besonders betroffen. Im Wesentlichen tragen die Abgase von Fahrzeugen zu diesem Manko bei. Deshalb wird eben auch an dieser Stelle angesetzt und die Verbesserung voran getrieben. Es wäre für die breite Bevölkerung fatal, von heute auf morgen generell die derzeit zulässigen Schadstoffgrenzen deutlich zu verschärfen. Dies würde bedeuten, dass unzählige Fahrzeuge umgehen auf dem Autofriedhof landen oder umgerüstet werden müssten. So entstand die Idee von Umweltzonen, die nur in ausgewiesenen Gebieten im festgesetzten Rahmen gelten. Flexibilität ist wunderbar, hat aber auch Kehrseiten: Die Regelungen wirken auf den ersten Blick kompliziert und unübersichtlich für die Halter von betagten Fahrzeugen.
Schadstoffgruppen und Plaketten für mobile Freiheit
Schadstoffgruppe IHierunter fallen motorisierte Schätze ohne Katalysator. Wer die folgenden Emissionsschlüssel in seinen Fahrzeugpapieren findet, bekommt überhaupt keine Plakette für seinen mobilen Untersatz: Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98 Benzin: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98 In allen Gebieten mit einem Umweltzonenprogramm sind diese Fahrzeuge nicht willkommen. |
Schadstoffgruppe IIMit einer roten Plakette dürfen Kraftfahrzeuge dekoriert werden, die mit den Schlüsselnummern 25-29, 35, 41 und 71 aus der Schadstoffwertung hervorgehen. Dabei handelt es sich durchweg um Diesel-Fahrzeuge. |
Schadstoffgruppe IIIWenn es um gelbe Embleme geht sind wieder die Diesel-Modelle unter sich: Diesel PM1: 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77 Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 |
Schadstoffgruppe IVGrünes Licht in Sachen Plakette und Fahrt in Umweltzonen haben letztlich alle Fahrzeuge mit einem so bezeichneten G-Kat. In Zahlenschlüsseln drückt sich das so aus: Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 Diesel mit Partikelfilter: PM1: 49-52 PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70 PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66 Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77 |
Plakette nicht vergessen!
Bislang besteht keine generelle Kennzeichnungspflicht mit der zugewiesenen Plakette. Wird allerdings eine Umweltzone mit dem Fahrzeug erobert, wird dieses Detail plötzlich zur Pflicht. Schneller als gedacht führt es in solche Gefilde. Deshalb sollten sich auch die Halter um das passende Symbol bemühen, die fern der nächsten Umweltzone residieren. Die erste Adresse dafür sind die zuständigen Straßenverkehrsämter. Alternativ können die Plaketten auch übers Internet bestellt werden.
Ausflugsstopp – sonst Strafe!
Was passiert, wenn plötzlich eines der bunten neuen Schilder oder der klare Schriftzug „Umweltzone“ auftaucht? Wer vorbereitet und mit dem passenden Fahrzeug unterwegs ist, fährt einfach weiter. Sollte die Schadstoffgruppe laut Beschilderung nicht erwünscht sein oder die erforderliche Kennzeichnung fehlen, gibt es nur eine Wahl: Ab hier geht die Reise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weiter. Wer die Regelungen missachtet, muss mit derzeit 40 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die Liste der Sperrgebiete für Feinstaubschleudern wird stetig länger.
Schön wäre eine vollständige Liste der Umweltzonen mit einer Angabe, welche Schadstoffgruppen nicht willkommen sind. Die Sache hat jedoch einen Haken: Es handelt sich um eine Neuerung, die sich im stetigen Wandel befindet. Immer mehr Städte kommen hinzu oder verschärfen die bisherigen Anforderungen. In der nachfolgenden Tabelle findet sich der geplante Stand ab2013 ohne Gewähr. Im Zweifelsfall sollte das geplante Ziel konkret abgefragt werden. Stets auf dem aktuellen Stand der Dinge ist die Seite des Bundesumweltamtes.