Parkverbot

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ParkverbotJede Fahrt mit dem Pkw nimmt irgendwann ein Ende. In diesem Moment ist ein Platz zum Abstellen des Fahrzeugs gefragt. Wenn der Ausflug nicht auf dem eigenen Grundstück oder in der Garage mündet, müssen Sie nach einer Parkmöglichkeit im öffentlichen Bereich Ausschau halten. Dies ist mitunter leichter gesagt als umgesetzt. Zahlreiche Vorschriften regeln auch den so genannten ruhenden Verkehr. So ist theoretisch eindeutig, wo Ihr Auto einen Platz findet und wo ein Parkverbot vorliegt. Praktisch kommen Sie dennoch häufig ins Überlegen, ob Sie mit Ihrer Einschätzung richtig liegen.

Eindeutig durch Schilder erlaubt

Recht einfach gestaltet sich die Sachlage, wenn sich Parkplätze direkt als solche zu erkennen geben. Ein weißes P auf blauem Grund weist Sie eindeutig auf die vorgesehene Stellfläche hin. Nun müssen Sie lediglich darauf achten, ob die Stellplätze auch für Sie in Frage kommen. Eventuell können diese für Anwohner, gewisse Nutzer oder Behinderte reserviert sein. Sollten Sie nicht zu diesen zählen, müssen Sie leider auf die freie Lücke verzichten. Ähnliches gilt für die erblickte Freifläche auf der anderen Straßenseite. Hierfür ist zumindest ein ordentlicher Wechsel der Fahrtrichtung notwendig, damit Sie Ihr Auto dort abstellen können. Anders gestaltet sich die Sache, wenn Sie in einer Einbahnstraße unterwegs sind. Dort dürfen Sie auch auf der linken Seite parken.

Ausgeschilderte Verbote

Ebenso klar ist ein ausgeschildertes Parkverbot. Dieses wird unmissverständlich durch das runde Schild in Rot und Blau ausgesprochen. Dabei ist es für das Abstellen des Fahrzeugs natürlich unerheblich, ob Ihnen das bekannte Verkehrszeichen das Parken oder Halten verbietet. Logischerweise dürfen Sie dort, wo sogar das Halten verboten ist, auch nicht parken.

Alle Anliegen der Straßenverkehrsordnung werden jedoch nicht mit speziellen Schildern geregelt. So werden durch manche Zeichen gleich mehrere Regeln vermittelt. Ein gutes Beispiel dafür ist das gelb-weiße Vorfahrtsschild oder die Ausschilderung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Wenn Sie sich außerhalb des Ortes befinden, dürfen Sie am Rand einer Vorfahrtstraße nicht parken. In der so genannten Spielstraße ist das Abstellen nur dort erlaubt, wo eine Parkfläche als solche gekennzeichnet ist. Dass eine markierten Haltestelle für die Busse reserviert ist, ergibt sich ebenso logisch wie dies: Wenn sich die zuständigen Behörden die Mühe machen und vorhandene Parkplätze am Rand ausschildern, so besteht ein Parkverbot für die nicht gekennzeichneten Bereiche.

Bekannte Regeln ohne Schilder

Wenn für jedes Anliegen Verkehrszeichen aufgestellt würden, gingen so einige Mitteilungen im Dickicht des Schilderwalds unter. Deswegen sind viele Regeln in der StVO festgehalten, die Sie generell einhalten müssen. Beispielsweise dürfen Sie Ihr Auto nicht vor Bordsteinabsenkungen oder in der zweiten Reihe neben ausgewiesenen Parkflächen platzieren. Zudem herrscht grundsätzlich Parkverbot fünf Meter vor und hinter einer Kreuzung oder Einmündung. Auch zum Andreaskreuz an Bahnübergängen müssen Sie die fünf Meter Abstand innerhalb des Ortes einhalten. Außerhalb der Ortschaft erhöht sich dies sogar auf 50 Meter, damit der schnell nahende Verkehr diese bedeutende Warnung nicht übersieht. Damit ist die Liste als bekannt vorausgesetzten Parkverbote auf deutschen Straßen nicht erschöpft. Deshalb lohnt sich ein intensives Studieren der zugehörigen Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung. Zudem finden Sie dort die Erläuterung besonderer Regelungen und Schilder. Inzwischen treffen Sie häufiger auf spezielle Vorschriften oder Ausnahmen, die zum Beispiel auf Kurgebiete oder bestimmte Fahrzeugtypen abzielen. Vergessen Sie nicht : Auch die Regelungen zum Haltverbot sind wesentlich, wenn Sie sich über Parkverbote informieren.

Bußgelder oder mehr mahnen zur Einsicht!

Generell reißt Ihnen, salopp gesagt, keiner den Kopf ab, wenn Sie im Parkverbot stehen. Allerdings müssen Sie natürlich mit einem Knöllchen rechnen, wenn Sie die Regelungen missachten. Dabei muss es jedoch nicht bleiben. Die kontrollierenden Beamten dürfen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug selbstverständlich auch abschleppen, was unangenehm kostspielig und natürlich auch mühsam ist. Zum einen müssen Sie herausfinden, wo Ihr Auto zwischengelagert wurde und dieses dort wieder abholen. Bei speziellen Vergehen verbuchen Sie auch Punkte in Flensburg. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie eine Feuerwehrausfahrt blockieren oder Ihr parkendes Auto in einer scharfen Kurve zum gefährlichen Hindernis wird.

Zum Schluss noch etwas zur Definition: Wenn Sie sich aus dem Pkw herausbewegen, handelt es sich dabei ums Parken. Dies gilt auch, wenn Sie gleich daneben am Imbiss oder Bankautomaten stehen. Auch das Halten wird zum Parkprozess, sobald drei Minuten überschritten werden. Daran ändert die Anwesenheit des Fahrers oder Beifahrers im Auto nichts.

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