Abgasuntersuchung: Für frischen Wind statt dicker Luft
Haben Sie als Globetrotter bereits Millionenstädte der Länder besucht, die Luftverschmutzung für politisch irrelevant halten? Dann haben Sie eine derbe Brise geschnuppert und werden bestätigen: Kontrollmaßnahmen wie die Abgasuntersuchung haben ihren Sinn. Diese ist in Deutschland regelmäßig vorgeschrieben. Stimmen die Werte nicht, gibt es für die Weiterfahrt kein grünes Licht. Wann und wie die Prüfung durchgeführt wird, hat sich jedoch seit der Einführung im Jahr 1985 geändert.
Abgaskontrolle im Wandel der Zeit
Kurz und bündig wird von der AU gesprochen. Allerdings verbarg sich hinter der Abkürzung bis 1993 der Begriff Abgassonderuntersuchung und später die Abgasuntersuchung. Seit 2006 ist von der Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) die Rede. Selbstverständlich möchten die Verantwortlichkeiten nicht nur das Fachvokabular abwechslungsreich gestalten. Messverfahren, Richtlinien, Abläufe und Termine haben sich ebenso gewandelt, obwohl es nach wie vor um die gleiche Sache geht: Die Grenzen des Erträglichen dürfen nicht überschritten werden. Die Toleranzschwelle sind gesetzlich definiert und exakt festgelegt. Es wäre zu schön, wenn Ihnen diese kurz und knapp mit ein paar Zahlen serviert würden. So einfach ist die Angelegenheit jedoch nicht. Es hängt von der Fahrzeugart und vom Motortyp ab, wo die Messlatte für das oberste Limit platziert wird und welches Verfahren angewendet wird.
Part 1 der AU
Bei der Abgasuntersuchung sehen sich die Experten zunächst alle Bauteile am Fahrzeug an, die fürs Thema relevant sind. Ein Blick auf den Auspuff, den Luftfilter oder die Einspritzanlage liegt nahe. Natürlich nimmt das Fachpersonal einige Details mehr unter die Lupe. Logisch ist die Konsequenz: Werden dabei schon offensichtliche Mängel ans Tageslicht befördert, kann die Kontrolle vorerst abgebrochen werden. Denn ohne eine Reparatur der beanstandeten Teile steht eine Plakette nicht zur Diskussion. Der zweite Untersuchungsschritt variiert. Nun wird genauer hingeschaut und gemessen.
Part 2 der AU
Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem Jahr 2006 erfolgt dies über die OBD-Schnittstelle. Die meisten Fahrzeuge verfügen inzwischen über ein System für die so genannte On-Board-Diagnose. Generell dient dies der Überwachung von abgasbeeinflussenden Abläufen. Treten Fehler auf, wird dies gemeldet und gespeichert. Im cleveren Cockpit leuchtet eine Kontrolllampe, die Ihnen einen Boxenstopp in der Werkstatt empfiehlt. Eben diese Technologie lässt sich auch fabelhaft dafür nutzen, den zweiten Part der Abgasuntersuchung durchzuführen. Hierfür wird letztlich nicht mehr als ein Notebook mit passendem Kabelzubehör und einer speziellen Software benötigt. Nach wenigen Klicks stet das Prüfergebnis fest.
Wenn Sie mit einem älteren Gefährt unterwegs sind, kommt eine andere Methode zum Einsatz. Hierbei wird der Schadstoffausstoß mit einer Schlauchanlage gemessen und ausgewertet. Übrigens entscheiden sich die Mitarbeiter der Prüfstelle immer für diese Vorgehensweise, wenn das Fahrzeug vor 2006 erstmalig zugelassen wurde. Dabei ist unwesentlich, ob ein OBD-System an Bord ist oder nicht. Der Gesetzgeber definiert die vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach dem Datum, nicht nach der Ausstattung des Autos.
Neu seit 2010: eine Plakette, ein Abwasch
Die Abgasuntersuchung kann von zahlreichen Werkstätten durchgeführt werden, die für diesen Service staatlich anerkannt sind. In den vergangenen Jahrzehnten wurde dieser Service häufig von Autobesitzern in Anspruch genommen. Bis 2010 wurde zwischen der Hauptuntersuchung (HU), die zum Beispiel vom TÜV vorgenommen wird, und der Abgasuntersuchung (AU) unterschieden. Beide Fahrzeugkontrollen konnten unabhängig voneinander durchgeführt werden. Deshalb gab es für die beiden Prüfungen auch zwei verschiedene Plaketten am Kennzeichen. Inzwischen ist die AU ein Teil der Hauptuntersuchung und kann entsprechend in einem Rutsch absolviert werden. Dennoch können Sie eine Vertragswerkstatt aufsuchen, die Ihnen ein Gutachten überreicht. Dieses Schriftstück darf beim HU-Termin jedoch nicht älter als zwei Monate sein und muss vor Untersuchungsbeginn vorgelegt werden. Ansonsten zahlen Sie den prüfenden Blick letztendlich doppelt. Die Prüfungssymbiose deutet schon darauf hin, dass es ohne bestandene AU auch keine neue TÜV-Plakette gibt.
Frischer Wind an der Biker-Front
Auch für Biker hat sich seit 2006 etwas geändert. Seit dem April des Jahres gibt es die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK). Auch diese wird im Rahmen der fälligen Hauptuntersuchung vorgenommen. Wiederum gilt die HU nicht als bestanden, wenn die Messwerte jenseits der Höchstgrenze liegen. Ausgenommen davon sind Oldtimer unter den Zweirädern, die vor 1989 zugelassen wurden, und Dieselmotorräder.