Die deutsche Straßenverkehrsordnung definiert verschiedene Streckentypen im Verkehrsnetz, auf denen Sie mit dem Fahrzeug unterwegs sein können. Eine Variante davon ist die Bundesstraße. Mit dieser Bezeichnung erklärt sich nicht nur die Zuständigkeit, wenn es um die Instandhaltung der Strecken geht. Die Rangordnung gibt Ihnen auch erste Hinweise darauf, an welchen Regeln Sie sich während der Fahrt orientieren müssen. Allerdings dürfen Sie dies nicht zu sehr generalisieren, denn Bundesstraßen können ganz unterschiedliche Formen annehmen.
Ordnung im Straßenwirrwarr
Ein gut ausgebautes Netzwerk, dass teils weit voneinander entfernte Gefilde eines Landes miteinander verbindet, hat viele Vorteile. Je mehr Straßen dazu zählen, um so schwieriger gestaltet sich jedoch auch die Orientierung. So ist eine logische Strukturierung unentbehrlich, damit Reisende nicht von ihrem Weg abkommen. Dies erkannten schon die Verantwortlichen in der Weimarer Republik und widmeten Geist und Debatten einer sinnvollen Nummerierung der vorhandenen Straßen. Die folgenden Politiker setzten dies fort, woraus sich ein Großteil der heute bestehenden Bezeichnungen ergibt. Übrigens spiegelt sich in der Nummernreihe sogar ein Stück deutscher Geschichte wieder. Angesichts der Teilung in BRD und DDR gibt es eine Menge von Zahlen, denen bis heute keinerlei Straße zugeordnet ist. Gewiss ist dies für die alltägliche Autofahrt weniger bedeutend. Dennoch ist interessant, auf wie viele Details sich historische Ereignisse und Epochen langfristig auswirken.
Kürzel entschlüsseln
Es deutet sich bereits an, wie die kleinen gelben Schilder mit schwarzer Schrift am Fahrbahnrand zu verstehen sind. Das B steht für die Kategorie Bundesstraße, während die Nummer eine bestimmte Strecke erfasst. Teils finden sich noch kleine Buchstaben hinter der Bezeichnung, die beispielsweise für einen Neuausbau (n) oder einen Ring (r) stehen. Wenn Sie mit Ihren Großeltern über die Grundlagen für die theoretische Führerscheinprüfung diskutieren, kann es schnell zu verwirrenden Diskussionen kommen. Oftmals haben die agilen Senioren noch Regeln im Kopf, die längst überholt sind. Zum Beispiel war mit Blick auf die gelb-schwarzen Streckenzeichen bis 1970 klar, dass die Fahrer auf dieser Strecke grundsätzlich zur Vorfahrt berechtigt sind. Dies lässt sich inzwischen so nicht mehr generalisieren. Tendenziell kommt den Bundesstraßen bis heute meist das Vorfahrtrecht zu, da seitlich untergeordnete Strecken einmünden. Spätestens beim aufeinandertreffen zweier Bundesstraßen muss jedoch der Verkehr durch Schilder oder Ampeln geordnet werden. Lassen Sie sich also von solchen Informationen nicht durcheinander bringen, wenn Sie für die Prüfungen lernen. Gewiss können Sie von der Erfahrung der langjährigen Autofahrer profitieren. Bei den Details zur Straßenverkehrsordnung sollten Sie jedoch den aktuellen Lernmaterialien und Fahrschullehrern vertrauen.
Regeln hängen von der Beschaffenheit und dem Verlauf der Straße ab!
Zudem können Sie von dem Begriff der Bundesstraße heutzutage nicht mehr genau ablesen, welche Vorschriften für diese Strecken gelten. Im Kern sagt diese kategorische Einordnung nur etwas über die Zuständigkeit und den Verlauf der Strecke aus, der über die innerdeutschen Landesgrenzen hinaus reicht.
Betrachten Sie zum Beispiel das Tempolimit: Hierfür gelten die generellen Regeln der StVO. Wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind, dürfen Sie zumeist bis auf 100 km/h beschleunigen, wenn es die Verkehrssituation oder Witterung zulässt. Führt Sie die Bundesstraße jedoch in einen Ort hinein, müssen Sie sich an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h halten. Zudem kann der Hang zum flotten Fahrstil durch zusätzliche Verkehrszeichen ausgebremst werden. Allerdings gilt das Ganze auch andersherum. Es kann durchaus sein, dass für eine Bundesstraße kein generelles Limit vorliegt. Viele Straßen im Bundesgebiet sind inzwischen autobahnähnlich ausgebaut worden. Auf diesen komfortablen Strecken und Schnellstraßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese bedingte Freiheit bei der Tempowahl erkennen Sie daran, dass Ihnen zwei Spuren für jede Fahrtrichtung eingeräumt werden oder die beiden Fahrbahnen baulich klar voneinander getrennt sind.
Durch diese Parallelen zur Autobahn können sich natürlich auch Einschränkungen ergeben. Zum Beispiel kann das Halten ohne triftigen Grund auf dem Seitenstreifen verboten sein. Eventuell darf die Bundesstraße von Fahrzeugen mit geringer Geschwindigkeit nicht genutzt werden. Deshalb müssen Sie sich an der konkreten Beschaffenheit der Strecke und den Verkehrszeichen vor Ort orientieren, um im Sinne der geltenden Vorschriften zu handeln.