Radweg

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Das sollten Sie wissen!

RadwegWenn Sie sich den Regelkatalog rund um den Bau und die Nutzung von einem Radweg ansehen, verschlägt es Ihnen die Sprache. Denn die gesonderten Bereiche für das Treten in die Pedale haben es wirklich in sich. Zudem lösen die Vorschriften immer wieder Kontroversen aus. Als Autofahrer müssen Sie auch das Verhalten von Radlern bedenken. Darüber hinaus müssen Sie sich selbst vorbildlich mit dem Zweirad bewegen. Deshalb sollten Sie sich spätestens nach dem Erwerb des Führerscheins auf diesem Gebiet auskennen.

Klare Definitionen in der StVO

Geht es um das Reglement auf dem Radweg, ist in der Straßenverkehrsordnung genau genommen von einer Radverkehrsanlage die Rede. Es spielt zwar keine Rolle, wie Sie die ausgewiesenen Bereiche für radelnde Verkehrsteilnehmer nennen. Doch sobald Sie nachschlagen möchten, führt der korrekte Begriff schneller zum Ziel. Ähnlich wie bei der Gestaltung von Straßen oder Gehwegen, treffen Sie in Deutschland verschiedene Arten von Sonderwegen für nicht motorisierten Zweiräder an. Dabei kann es sich um völlig von dem weiteren Geschehen losgelöste Radwege handeln, die in Radler-Regionen sogar mehrspurig ausgebaut sind. Generell wird in der StVO von Schutzstreifen, Radwegen, Radfahrstreifen sowie Radwegen ohne Benutzungspflicht gesprochen.

Räder sind Fahrzeuge

Solange kein gesonderter Weg für das Radfahren ausgewiesen ist, muss von den sportlichen Verkehrsteilnehmern die Fahrbahn der Straße genutzt werden. Dies gilt jedoch nicht für Kinder unter acht Jahren, die aufgrund der höheren Sicherheit auf den Gehwegen unterwegs sein müssen. Erlaubt ist diese außerordentliche Nutzung der für Fußgänger reservierten Bereiche auch noch für zehnjährige Sprösslinge. Diese Anordnung hängt damit zusammen, dass Fahrräder grundsätzlich als Fahrzeuge betrachtet werden. Diese Feinheit ist zum Beispiel dann wichtig, wenn es um Fußgängerzonen oder tatsächliche Spielstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung geht. Gerne wird dies von Radlern vergessen, was zum Ergattern eines Knöllchens führen kann.

Benutzungspflicht oder nicht?

Nun kommt es zu einer wesentlichen Unterscheidung. Die Fahrt auf dem Radweg ist nur verpflichtend, wenn dieser entsprechend durch Verkehrszeichen ausgeschildert ist. Dabei handelt es sich um die runden Schilder in den Farben Blau und Weiß, die entweder ein Rad oder Fußgänger und ein Fahrrad mit einer senkrechten beziehungsweise horizontalen Linie darstellen. Entscheiden sich die verkehrstechnischen Ordnungshüter für das Aufstellen dieser Hinweise, so ist grundsätzlich die Mitnutzung der Fahrbahn für Autos & Co nicht erlaubt. Oftmals sehen Sie einen ausgewiesenen Bereich am Straßenrand, der farbig hervorgehoben oder mit einem aufgemalten Symbol versehen ist. In diesem Fall handelt es sich um eine Empfehlung für die Radfahrer, diesen reservierten Bereich für die Fahrt zu nutzen. Verpflichtend ist dies jedoch nicht.

Unabhängig davon ist es als Autofahrer jedoch verboten, auf dem Radweg zu parken oder zu halten. Bei dieser Vorschrift spielt keine Rolle, ob eine Benutzungspflicht für den Sonderweg vorliegt oder nicht.

Verkehrsregeln auf Radwegen Grundsätzlich sind natürlich auch Radfahrer angehalten, sich an das Rechtsfahrgebot zu handeln und sich in der vorgesehenen Fahrtrichtung auf einer Spur zu bewegen. Allerdings gibt es auch hierfür Ausnahmen. Teilweise verlaufen Radwege entgegengesetzt der generellen Fahrtrichtung, also auf der linken Seite der Straße. Dies wird jedoch deutlich gekennzeichnet und oftmals sogar durch Lichtzeichen wie Ampeln geregelt.

Radler-Vorschriften auch für Autofahrer interessant!

Diese Informationen sind für Sie nicht nur interessant, wenn Sie sich trotz des Führerscheins für die Fortbewegung mit dem Rad entscheiden. Für das vorausschauende Fahren mit dem Auto, sind diese Regeln ebenso wichtig. In einigen Städten treffen Sie auf unzählige Radler, die statistisch sogar in der Mehrheit sind. Dort ist besondere Vorsicht gefragt, damit Sie die flinken Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, ihnen den Weg abschneiden oder sogar mit diesen kollidieren. Deshalb lohnt ein Blick auf die Beschilderungen am Radweg. Bemerken Sie beispielsweise, dass die blauen Verkehrszeichen nicht fortgesetzt werden, lässt sich erahnen: Einige Radfahrer werden sich spontan für die Fahrfläche der Straße entscheiden, obwohl der Sonderweg fortgesetzt wird. Beachten Sie beim Autofahren auch, dass in einigen Einbahnstraßen Fahrräder entgegenkommen können. Dies wird Ihnen durch spezielle Hinweistafeln unter dem Verkehrsschild mitgeteilt.

Wenn es um verkehrsberuhigte Bereiche geht, müssen Sie sich auf dem Rad ebenso vorsichtig bewegen wie alle weiteren Fahrzeuge. Einen Zebrastreifen dürfen Sie fahrend mit dem Zweirad überqueren. Allerdings entfällt in diesem Moment das Reicht auf Vorrang. Die sich nähernden Autos oder Krafträder müssen für Sie in diesem Fall nicht abbremsen.

Tempolimit für Radfahrer?

Manche Radler sind eindrucksvoll rasant unterwegs. Entsprechend stellt sich die Frage, ob Tempolimits auch für diese Verkehrsteilnehmer gelten. Die Antwort: Wenn die Geschwindigkeit durch ein Schild konkret begrenzt wird, müssen Sie sich auch auf dem Radweg oder der Straße daran halten. Liegt nur das generelle Limit von beispielsweise 50 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft vor, ist dies für den Rennradler nicht verbindlich. Aber: Alle Teilnehmer sind laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet nur so schnell zu fahren, wie es die Situation und die Kompetenz erlaubt. Wagemut und Ignoranz sind auf dem Rad ebenso ordnungswidrig wie bei der Nutzung anderer Fahrzeuge.

Bußgelder für sündige Radler

Wenn Sie sich auf dem Radweg fehlerhaft verhalten, werden Sie ebenso mit Bußgeldern abgestraft wie Autofahrer. Gerade bei riskanten Aktionen wie die Gefährdung von Fußgängern, das Missachten einer roten Ampel oder das Überqueren eines halb geschlossenen Bahnübergangs wird es nicht nur teuer. Derartige Verkehrswidrigkeiten können sich auch auf Ihre Fahrerlaubnis auswirken.

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